Ich biete seit vielen Jahren kompetenten Rechtsbeistand. Die Kanzlei befindet sich in München, ich bin bayernweit tätig, oft auch darüber hinaus - fragen Sie mich einfach unverbindlich. Ich habe mich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und lege größten Wert auf Qualität. Ein Schwerpunkt sind die privaten Personenversicherungen, insbesondere die private Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung.
Seit mehr als zwanzig Jahren bin ich als niedergelassener Rechtsanwalt tätig. Davor war ich mehr als zehn Jahre bei zwei großen privaten Krankenversicherungen und habe in der Rechtsabteilung Prozesse gegen Versicherungsnehmer geführt, Vorstandsbeschwerden bearbeitet, Mitarbeiter geschult sowie Arbeitsrichtlinien verfasst und harmonisiert. Als stellvertetender Referatsleiter für Krankentagegeld war ich in Zusammenarbeit mit dem Vorstand in Managementmaßnahmen eingebunden. Vor knapp zwanzig Jahren habe ich die Fronten gewechselt und bin seitdem für die Versicherten gegen ihre Versicherung tätig. Meine Erfahrungen und internen Kenntnisse kann ich bestens nutzen. Ich kenne die Arbeitsabläufe und Schwachstellen und weiß, wie diese Unternehmen so "ticken".
Das Versicherungsrecht ist für Rechtsanwälte ein spezielles Rechtsgebiet, das mir sehr liegt. Daher bildeten sich als Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit das private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrecht heraus. Beide Rechtsgebiete gehören zur Personenversicherung und zum Medizinrecht und sind daher rechtlich gesehen mit dem Krankenversicherungsrecht stark verwandt. Eine weitere Gemeinsamkeit sind verschiedenste, oft komplizierte medizinische Sachverhalte, was besondere Anforderungen an den Rechtsanwalt stellt.
Seit mehr als dreißig Jahren bearbeite ich Arzthaftungsprozesse, zuerst als Streithelfer auf Seiten der Versicherten für die private Krankenversicherung, danach als Rechtsanwalt. Besondere Kenntnisse habe ich im Bereich der Zahnarzthaftung, durch meine fast zweijährige Tätigkeit in einer spezialisierten Abteilung des Krankenversicherungsunternehmens und durch die jahrzentelange Zusammenarbeit mit einer großen Zahnarztpraxis als Rechtsanwalt. Soweit es meine Zeit zuließ, begutachtete ich für zwei Rechtschutzversicherungen Arzthaftungsfälle.
Ein Vorsitzender Richter und ein renommierter Gutachter schreiben über das Zusammenwirken von Juristen und Medizinern: „Die sozialmedizinische Begutachtung gleicht mitunter dem Versuch eines Blinden, einem Tauben mit wohlgesetzten Worten die Goethe`sche Farbenlehre zu erläutern.“ Die wenigsten Mediziner kämen in den Genuss einer strukturierten Ausbildung in medizinischer Begutachtung. Die Juristen wiederum erhalten in der Regel nicht das nötige Rüstzeug, um die Sprache der Mediziner problemlos zu verstehen. Juristen müssen Fälle bewerten, in denen es um Gesundheit, Krankheit, Schmerz und Funktionsstörungen geht. Mediziner werden mit juristischen Begriffen konfrontiert. Der Dialog zwischen Medizinern und Juristen stößt manchmal auf große Schwierigkeiten.
Aus der Distanz betrachtet habe ich das Gefühl, dass Juristen manchmal mit Scheuklappen denken. Mediziner wiederum halten sich nicht an eine disziplinierte juristische Prüfung von Punkt zu Punkt, sie argumentieren eher pauschalisierend aus dem Handgelenk.
Im Rahmen meiner Arbeit bei verschiedenen privaten Krankenversicherern hatte ich medizinisch problematische Fälle mit Beratungsärzten verschiedener Fachrichtungen zu besprechen, darunter auch Professoren, Beratungszahnärzte und Psychologen. Da es meistens um Rechtsstreitigkeiten oder medizinische Schulungen für das interne Personal ging, musste ich mich mit deren Meinungen explizit auseinandersetzen. Oft ergaben sich Diskussionen, die mein Verständnis für die medizinische Sichtweise schärfte. Diese Erfahrungen kann ich in meiner Arbeit als Rechtsanwalt mindestens genauso gut gebrauchen. Die zusätzliche, intensive Beschäftigung mit diversen medizinischen Gutachten als Angestellter in den Rechtsabteilungen mehrerer Krankenversicherungen, als Justiziar und als Rechtsanwalt vertiefte meine medizinischen Kenntnisse.
Im Arbeitsrecht habe ich meine Kenntnisse durch die Zusammenarbeit mit zwei Zeitarbeitsunternehmen vertieft und für diese - neben der Prozessführung - Verträge ausgearbeitet. Die Vertretung von Arbeitnehmern gegen ihre Arbeitgeber ist ein zweiter großer Block meiner Tätigkeiten.
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